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   OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05   

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https://dejure.org/2005,19908
OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05 (https://dejure.org/2005,19908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2005 - 3 Ss 380/05 (https://dejure.org/2005,19908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2005 - 3 Ss 380/05 (https://dejure.org/2005,19908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verpflichtung des Tatrichters zur Bestimmung des Maßes der gebotenen Kompensation bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 a S. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei der fehlerhaften Berücksichtigung einer ...

  • Judicialis

    MRK Art. 6; ; StPO § 354a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StPO § 354a
    Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
    Die Verpflichtung des Tatrichters, im Falle einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung das Maß der gebotenen Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen gilt nämlich nicht nur für die Gesamtstrafe, sondern auch für alle Einzelstrafen (BGH NStZ 2003, 601).

    Diese an sich verwirkten Einzelstrafen hat der Senat unter Berücksichtigung der von der Berufungskammer zutreffend festgestellten Verfahrensverzögerung auf die nun verhängten Einzelfreiheitsstrafen reduziert (vgl. BGH NStZ 2003, 601).

    Im übrigen darf die Reduzierung von Einzelstrafen und Gesamtstrafe zum Ausgleich einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nicht in der Form eines "doppelten Rabattes" durchgeführt werden (BGH NStZ 2003, 601).

  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
    Sinn der Regelung des § 354 Abs. 1 a StPO ist nämlich gerade auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht dann zukommt, wenn es - wie hier - bereits zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist (BGH, Urteil vom 30.06.2005 - 3 StR 122/05, S. 8 UA; BGH, NStZ-RR 2005, 273; BGH NJW 2005, 1813).

    Diese Bestimmung ist auch bei der fehlerhaften Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK anwendbar (BGH, NJW 2005, 1813).

  • BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05

    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch);

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
    Sinn der Regelung des § 354 Abs. 1 a StPO ist nämlich gerade auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht dann zukommt, wenn es - wie hier - bereits zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist (BGH, Urteil vom 30.06.2005 - 3 StR 122/05, S. 8 UA; BGH, NStZ-RR 2005, 273; BGH NJW 2005, 1813).
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 168/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05
    Sinn der Regelung des § 354 Abs. 1 a StPO ist nämlich gerade auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht dann zukommt, wenn es - wie hier - bereits zur rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist (BGH, Urteil vom 30.06.2005 - 3 StR 122/05, S. 8 UA; BGH, NStZ-RR 2005, 273; BGH NJW 2005, 1813).
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